Als Steuerberater bin ich grds. mit der Erbringung meiner Leistungen an eine gesetzliche Gebührenordnung gebunden, so dass meine Leistungsvergütung jederzeit nachprüfbar und kontrollierbar ist. Diese Leistungsvergütung wird je nach Aufgabenstellung berechnet. Die Steuerberatergebührenverordnung finden Sie  hier.

1. Wertgebühr

Der überwiegende Teil der Steuerberater-Leistungen wird nach der sogenannten Wertgebühr berechnet. Diese Wertgebühr ist in den Tabellen A - E gesetzlich festgelegt und berechnet sich zunächst nach dem Wert des Gegenstandes der Beratung und nach Schwierigkeitsgrad, Bedeutung und Umfang der Angelegenheit.

2. Betragsrahmen

Für einzelne Aufgaben, die sich exakt definieren lassen, gibt es entsprechende Betragsrahmengebühren, z. B. für die Lohnbuchführung und eine Erstberatung.

3. Zeitgebühr

Für Tätigkeiten, für die Wert- oder Betragsrahmengebühren in der Verordnung nicht festgesetzt sind, wird der Zeitaufwand berechnet; die Gebühr beträgt in solchen Fällen € 19,00 bis € 46,00 pro angefangene halbe Stunde, soweit keine höheren Stundensätze vereinbart worden sind.

4. Pauschalgebühr

Für spezifische wiederkehrende Leistungen können entsprechende Pauschalbeträge nach § 14 StBGebV schriftlich vereinbart werden, die mindestens 1 Jahr Gültigkeit haben müssen. Ein klassisches Beispiel dafür sind monatliche Buchführungsarbeiten, aber auch mindestens jährlich wiederkehrende Steuererklärungen.

5. Auslagenersatz

Ein Auslagenersatz ist generell möglich, wird von mir aber vorher vereinbart..
 

Ein Beispiel finden Sie hier.

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